§
10 Gewährleistung, Mängelrüge, Haftungsbeschränkungen, Rücktritt
1) Gewährleistungsrechte des
Auftraggebers/Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB (und/oder sonstigen einschlägigen
Bestimmungen) geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungs- und
fristgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter
Aufmerksamkeit ergeben, so sind (z.B. gemäß § 377 HGB) offensichtliche Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer
Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Bei Datumsstempeln mit Jahresangabe oder
sonstigen Stempeln mit - veränderlicher - Datumsangabe für Jahre gilt stets der
Grundsatz, dass wir eine Datumsangabe für mindestens 10 Jahre ab Lieferung
gewähren. Änderungen der deutschen Rechtschreibung (z.B. wie zuletzt bei der
Rechtschreibungsreform) rechtfertigen keine Mängelrügen oder dergleichen, wenn
die Lieferung (auf Basis der bisherigen Rechtschreibung) von uns keine
unzumutbare Härte für den Besteller darstellt.
2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten
nach erfolgter Ablieferung der
von uns gelieferten Ware bei unserem Auftraggeber/Besteller. Vorstehende
Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
3) Sollte
trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen,
der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware,
vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder
Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist zu geben. Im Falle einer Nachbesserung erwerben bzw.
behalten wir das Eigentum an aus getauschten Komponenten bzw. der
ausgetauschten Ware.
4) Schlägt
die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Auftraggeber/Besteller unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche vom
Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche
Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (vgl. § 5), bei
nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung
oder Verschleiß wie bei Schäden, die
nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung ,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Grund
besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten
oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden
Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Im Übrigen gilt § 11.
6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum
Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von
uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die vom Besteller
angegebene Anschrift verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung war von
uns vertragsgemäß vereinbart.
7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen
uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die
gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getrof fen hat. Für den Umfang des
Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6
entsprechend.
8) Weitergehende oder andere als die hier
in § 10 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere
Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
9) Im Falle des arglistigen Verschweigens
eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit
der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung
des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte
Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldungsunabhängig für alle Folgen
ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10) Rücktritt von einer erteilten
Bestellung, Warenumtausch und Warenrücknahme sind nicht möglich, da die Bestellungen bereits am Eingangstag
zumindest in Teilbereichen bearbeitet werden. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt
zu, sind wir berechtigt, die uns bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten in
Rechnung stellen. |